Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag von Partnern über den Erwerb der CovCard2go Software, die Sie mit uns, der codemacher UG (haftungsbeschränkt), Weinbergweg 23, 06120 Halle/Saale (nachfolgend: „CovCard“) abschließen.
Die Produkte der CovCard können durch den Endverbraucher ausschließlich bei Partnern erworben werden.
Vorformulierte Bedingungen, welche von den vorliegenden AGB abweichen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss / Registrierung als Partner
Unsere Angaben zu Produkt und Preis innerhalb jedes Transaktionsvorganges sind verbindlich.
Mit der Registrierung auf [www.Covcard2go.de](http://www.covcard2go.de/) erkennt der Partner diese AGB ausdrücklich an.
Mit der Registrierung sichert der Partner zu, dass er über einen Internetfähigen Computer mit einer Webcam verfügt.
Im Rahmen der Registrierung werden vom Partner insbesondere Kontakt-Informationen, Adresse und der ggf. teilnehmenden Filialen und Rechnungsinformationen hinterlegt. Der Partner sichert zu, dass alle von ihr bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
Nach Abschluss der Registrierung senden wir dem Partner eine Bestätigungs e-mail über den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses zu. Diese E-Mail ist zugleich die Annahme des Angebots der Partner und damit der Vertragsschluss.
Wir haben keine Verpflichtung, die Angaben der Partner zu prüfen, behalten uns eine solche Prüfung aber vor. Wenn die Angaben nach unserer Einschätzung falsch oder nicht plausibel sind oder die angegebenen Daten nicht zugeordnet werden können, lehnen wir den Registrierungsantrag ab.
Der Partner verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten für ihr Nutzerkonto bei uns streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst offenzulegen. Eine Überlassung der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Im Falle des Verlusts der Zugangsdaten oder der unberechtigten Offenlegung an Dritte ist die Partnerapotheke verpflichtet, uns dies unverzüglich zu melden. Erhält die Partnerapotheke von einer unberechtigten Nutzung der Zugangsdaten Kenntnis, verpflichtet sie sich, uns dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Partner sind ermächtigt Geschäfte in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung bezüglich des Verkaufs der CovCard abzuschließen. Die Auswahl des Vertragspartners (Endkunde) obliegt des Partners. Der Vertrag mit dem Endkunden kommt mit dem Vertragspartner zustande. CovCard trägt daher nicht das Gewährleistungsrisiko.
§ 3 Eigenschaften der CovCard Covid-19
CovCard oder die Partner geben zu keinem Zeitpunkt eine Aussage über die Immunität des Kunden in Bezug auf Covid-19 ab. CovCard stellt ausschließlich die Software zur produktion Personalisierter Impfkarten zur Verfügung, auf deren Rückseite sich das offizielle Impfzertifikat in QR-Code-Form befindet, damit dieses von Endverbrauchern im Alltag leichter vorgezeigt werden kann.
Die CovCard gewährt keine Sicherheit, dass der Kunde andere Menschen nicht mit Covid-19 infiziert. Die CovCard gewährt keine Bestätigung des Erfolgs einer Schutzimpfung.
Die CovCard Covid-19 gewährt keine Überprüfung des Erfolgs einer Impfung.
§ 4 Gewährleistung
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte im Rahmen der Gewährleistung / Mängelhaftung.
Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, sowie weitere Informations- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder ähnlichen Medien enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. CovCard übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von CovCard richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
CovCard haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen – beruhen.
Ausgeschlossen ist der Schadensersatz bei einer Ansteckung durch Covid-19 trotz Ausstellung der CovCard oder einer Ansteckung einer weiteren Person durch Covid-19 durch den Träger der CovCard, da dieCovCard wie bereits beschrieben keine Immunität garantiert.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Soweit die Haftung von CovCard in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CovCard.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.